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Geräte miete-Abrechnungsmodus-Maschinenbruchversicherung

Abholung:

ab 13.00 Uhr und Rückgabe am gleichen Tag

Mietzeit: 0,5 Tage

ab 13.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Tag bis spätestens 8.30 Uhr

Mietzeit: 0,5 Tage

nach 17.00 Uhr und Rückgabe bis spätestens 8.30 Uhr am übernächsten Tag

Mietzeit: 1 Tag

 

Rückgabe:

bis spätestens 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag

Berechnung bis Ende Vortag

nach 8.30 Uhr am darauffolgenden Tag

Weiterere 0,5 Tage werden berechnet

bis spätestens 12.00 Uhr bei Abholung am gleichen Tag

Mietzeit: 0,5 Tage

bis spätestens 12.00 Uhr bei Abholung nach 12.00 Uhr

Mietzeit: 0,5 Tage

 

Miete über 1 Wochenende bei arbeitstäglich vermieteten Geräten:

Freitag ab 17.00 Uhr und Rückgabe Samstag bis 12.00 Uhr

Mietzeit: 0,5 Tage

Freitag ab 17.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Montag bis 8.30 Uhr

Mietzeit: 1 Tag

Samstag 8.00 Uhr und Rückgabe bis spätestens 12.00 Uhr

Mietzeit: 0,5 Tage

Samstag bis 12.00 Uhr und Rückgabe am darauffolgenden Montag bis 8.30 Uhr

Mietzeit: 1 Tag

 

Bei Maschinen muß außerdem auf die Betriebsstundenzahl geachtet werden:

1 Tag = max. 8 Betriebsstunden

Mietzeit: 1 Tag

bis 12 Betriebsstunden

Mietzeit: 1,5 Tage

ab 13 bis 16 Betriebsstunden

Mietzeit: 2 Tage

 

Selbstbehalt bei Abschluß der Maschinenbruchversicherung:

Versicherungsgruppe 1

€ 125,00 pro Einzelschaden

Versicherungsgruppe 2

€ 350,00 pro Einzelschaden

Versicherungsgruppe 3

€ 500,00 pro Einzelschaden

Versicherungsgruppe 4

€ 500,00 pro Einzelschaden

Versicherungsgruppe 5

€ 500,00 pro Einzelschaden

oder 10 % der Schadenssumme

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